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Bilder & Preislisten

 

 

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Nutzungsbedingungen:

Die M&C GmbH stellt ihren Kunden für den Vertrieb der bei der M&C GmbH erworbenen Produkte zu den nachfolgenden Bedingungen Lichtbilder der jeweiligen Produkte zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Lichtbildern besteht nicht.

§ 1 Vertragsgegenstand und Lizenzeinräumung

(1) Gegenstand des hiesigen Vertrages sind die Rechte an sämtlichen dem Kunden von der M&C GmbH zur Verfügung gestellten Lichtbilder zu Produkten, die der Kunde bei der M&C GmbH bezieht. Soweit es dem Kunden gestattet ist, die Lichtbilder selbständig von einer Datenbank, Internetseite oder einem anderen Ort abzurufen, betrifft die Erlaubnis – vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung – grundsätzlich nur diejenigen Produktbilder, zu denen der Kunde bei der M&C GmbH die entsprechenden Produkte bereits erworben oder verbindlich bestellt hat.

(2) Die M&C GmbH erteilt dem Kunden in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Lichtbilder eine nicht ausschließliche Nutzungslizenz für den deutschen Rechtsraum. Die Nutzungslizenz umfasst das Recht, die Lichtbilder ausschließlich in dem oben beantragten Umfang und ausschließlich zu den beantragten Zwecken zu benutzen. In jedem Fall dürfen die Lichtbilder ausschließlich zum Zwecke des Vertriebs der bei der M&C GmbH bezogenen Produkte verwendet werden.

(3) Grundsätzlich nicht erlaubt – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Erlaubnis – ist das öffentliche Zugänglichmachen der Lichtbilder außerhalb der firmeneigenen Website des Kunden. Diesem ist es ferner nicht gestattet, Änderungen an den Lichtbildern vorzunehmen.

(4) Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Dritten Unterlizenzen zu erteilen und/oder das ihm eingeräumte Recht auf Dritte zu übertragen.

§ 2 Honorar

Die im hiesigen Vertrag in § 1 geregelte Lizenzerteilung erfolgt in Ansehung des von beiden Parteien gemeinsam verfolgten Zwecks, die bei der M&C GmbH gezogenen Produkte erfolgreich zu bewerben und zu vertreiben, unentgeltlich. Der Lizenznehmer hat hierfür keinerlei Vergütung/Lizenzgebühr an den Lizenzgeber zu zahlen. Die Pflicht des Kunden, im Falle eines Verstoßes gegen die hiesigen Nutzungsbedingungen ggf. Schadensersatz an die M&C GmbH zu leisten, bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Urheberbenennung

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Urheber der jeweiligen Lichtbilder bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung der Lichtbilder an geeigneter Stelle als Urheber auszuweisen.

§ 4 Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Er gilt für unbestimmte Zeit.

(2) Das Recht zur Nutzung der Lichtbilder endet automatisch, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf, sobald der Kunde die betreffenden Produkte ab verkauft hat. Der Kunde hat die Nutzung der Lichtbilder in diesem Fall binnen von 2 Wochen einzustellen, die Lichtbilder beispielsweise von den betreffenden Internetseiten zu entfernen.

(3) Ungeachtet der Bestimmung im vorstehenden Absatz kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit gekündigt werden. Das gesetzliche Recht zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus einem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus einem wichtigen Grund besteht für die M&C GmbH insbesondere auch dann, wenn ihr seitens ihres Lizenzgebers und/oder seitens des Urhebers das Nutzungsrecht für die Lichtbilder entzogen wird oder das Nutzungsrecht in der Weise eingeschränkt wird, dass die Erteilung einer Unterlizenz nicht mehr vom eigenen Nutzungsrecht gedeckt ist. Ggf. kommt auch eine teilweise Kündigung des Vertrags in Betracht, beschränkt auf z.B. bestimmte Produktbilder, die Lichtbilder einer bestimmten Produktmarke, bestimmte Nutzungsarten, etc..

§ 5 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet der M&C GmbH für sämtliche Schäden, welche der M&C GmbH dadurch entstehen, dass der Kunde die Lichtbilder missbräuchlich verwendet, insbesondere ohne bzw. außerhalb der durch den hiesigen Bilder-Lizenzvertrag erteilten Erlaubnis verwendet. Er hat die M&C GmbH ggf. von entsprechenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 6 Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung/en oder in Ausfüllung der etwaigen Regelungslücke gilt eine angemessene Regelung, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden.

(2) Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Leistungs- und Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich solcher aufgrund oder in Ausführung dieses Vertrages eingegangener Verpflichtungen, ist Berlin.


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  Bitte, laden Sie hier den Lizenzvertrag und senden Sie dieses,
unterzeichnet per Post an:


M&C GmbH, Schmalenbachstr. 13, 12057 Berlin, Tel. 030/61500310, E-Mail: info@mucgmbh.de

 

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