Die Planung der Dienste erfolgt im Dienstplan, dabei sollten Sie sowohl die Bedürfnisse der Mitarbeiter, als auch die der Bewohner berücksichtigen. Der Dienstplan informiert die Mitarbeiter im Voraus und sichert einen reibungslosen Organisationsablauf. Im Nachhinein macht er die Personalsituation nachprüfbar. Der Dienstplan ist Teil der Pflegedokumentation. In der Prüfanleitung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) wird daher explizit mit der Frage: „Liegen Dienstpläne vor?“ darauf verwiesen. (2 Durchschläge, Paket mit 25 Stück)