Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Allen Angeboten, Lieferungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich  nicht anerkannt.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Die bei uns bestellte Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers zugeliefert. Die Ware wird mangels besonderer Vereinbarung nicht gegen Transportschäden versichert. Es bleibt uns ohne Obligo die Bestimmung der Transportperson, der Transportwege und der Transportart vorbehalten.

4. Retouren werden nicht gewährt.

II. Lieferung

1. Vereinbarte Lieferfristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Für uns verbindlich sind Liefertermine nur dann, wenn die Lieferfrist ausdrücklich schriftlich bestätigt oder sonstwie vereinbart ist (Fixtermin). Ca.-Angaben bei Lieferfristen sind keine verbindlichen Fristvereinbarungen, sondern Angaben eines möglichen Liefertermines, um den wir bemüht sind.

2. Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten, kann der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Fristablauf von dem Vertrag zurücktreten.

3. Ist bei Abruf-(Rahmen)-Verträgen kein Endtermin vereinbart, bis zu dem die gesamte Liefermenge abgerufen sein muss, so ist die gesamte Bestellung spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluß abzurufen und abzunehmen.

4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir die von ihm in Auftrag gegebene Ware nicht selbst produzieren, sondern lediglich alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion der Ware erbringen. Die Produktion als solche und Anlieferung der Rohstoffe erfolgt auf unsere Veranlassung durch Dritte.

III. Preise und Versandkosten

1. Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Hause bzw. ab Werk bzw. Auslieferungslager ausschließlich Fracht und Verpackung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für die vereinbarte Menge.

2. Erfolgt die Lieferung vertragsgemäß mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß, sind, soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen ist, die am Tage der Lieferung von uns allgemein berechneten Preise vom Auftraggeber zu bezahlen. Beim Dauerschuldverhältnis (Abruf-Aufträgen) erfolgt die Bezahlung jeweils zu den am Tag der Lieferung von uns allgemein berechneten Preisen.

3. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Gesetzes ist, oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, können die Preise noch vor Ablauf der vorgenannten 4-Monats-Frist angemessen angepaßt werden, wenn bei den Vorlieferanten in dieser Zeit die Preise erhöht werden und dies bei Vertragsabschluß nicht bekannt war.

4. Ab einem Nettoauftragswert von 100,00 € (exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer)  liefern wir innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus, darunter wird ein Versand-/Verpackungskostenanteil in Höhe von 3,95 €  berechnet und/oder Vorauskasse verlangt.

IV. Gewährleistung

1. Mängel der gelieferten Ware sind uns unbeschadet gesetzlicher Rügefristen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen seit Anlieferung der Sendung schriftlich oder per Telefax anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus.

2. Für nicht offensichtliche Mängel gelten die §§377.378 HGB ergänzend.

3. Im Beanstandungsfall muß uns auf Verlangen die Möglichkeit der Nachprüfung durch Einsendung von mangelhaftem Material gegeben werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung verliert der Auftraggeber seine Gewährleistungsansprüche. Der Auftraggeber ist bei Beanstandungen der Ware verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß bis zur Freigabe durch uns aufzubewahren.

4. Soweit für einen Teil der gelieferten Ware berechtigte Gewährleistungsansprüche angemeldet sind, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die beanstandungsfreie Teillieferung für den Auftraggeber nachweisbar ohne Interesse ist.

V. Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen; dies gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Vertragsverletzung durch uns. Die Vorschriften der §§ 325, 326 BGB bleiben unberührt.

2. Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden aus positiver Vertragsverletzung sowie Folgeschäden wegen Lieferung verspäteter oder mangelhafter Ware bzw. des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, soweit nicht gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich  ausschließen.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist.

2. Bei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen (Gutschrift auf unserem Konto) nach Rechnungsdatum wird ein Skonto in Höhe von 2% auf den Nettorechnungsbetrag exklusive Mehrwertsteuer, Fracht, Porto und Versicherungskosten sowie sonstige Versandkosten gewährt.

3. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber dem vereinbarten Termin bzw. länger als 10 Tage mit der Zahlung in Rückstand, sind wir berechtigt, ab dem Folgetag Fälligkeitszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen, mindestens jedoch 9% p.a.

4. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers begründen, können wir abweichend von vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung verlangen.

5. Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig tituliert. Ein evtl. bestehendes, gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegenüber unseren Forderungen wird hiermit vertraglich ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des vollen Preises sowie der Bezahlung sämtlicher, sonst noch offenstehender Rechnungen aus anderen Lieferungen an den Auftraggeber unsere ausschließliches Eigentum.

2. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung bzw. zum Gebrauch der Ware im Rahmen des Gechäftsbetriebes ermächtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ausgeschlossen.

3. Die Forderung des Auftraggebers an Dritte aus einer eventuellen Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung unserer Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns ab, wobei wir diese Abtretung annehmen. Der Auftraggeber ist zur Einziehung dieser Forderung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Wir sind jedoch berechtigt, die Abtretung jederzeit offenzulegen und die abgetretene Forderung auch in eigenem Namen beim Dritten einzuziehen.

4. Auf unser Verlangen hat uns der Auftraggeber die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung und den Schuldner zu machen.

5. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug oder Rückstand oder ergibt sich aus anderen Anhaltspunkten, dass der Auftraggeber in Vermögensverfall geraten könnte oder geraten ist, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware wieder an uns zu nehmen. Wir verwahren sie dann für den Kunden als Sicherungsgut für unsere Forderung. Wir sind für diesen Fall auch ohne Fristerklärung zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Wahlweise können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Der Auftraggeber erklärt sich unwiderruflich mit der Abholung der Ware unter den vorstehenden Voraussetzungen einverstanden und genehmigt bereits jetzt das Betreten des Betriebsgeländes bzw. der Geschäftsräume durch uns oder von uns schriftlich Beauftragte.

VIII. Werkzeuge/Formen/Toleranzen

1. Formen und Werkzeuge, Filme, Layouts, Dias und Druckplatten, soweit diese nicht vom Auftraggeber selbst gestellt werden, verbleiben in unserem ausschließlichen Eigentum, werden jedoch ausschließlich für Aufträge des Auftraggebers verwendet und für diesen verwahrt. Die Kosten für die Herstellung und Verwahrung trägt der Auftraggeber. Sie werden von uns längstens 12 Monate nach Abschluß der letzten Lieferung, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, verwahrt. Eine weitergehende Haftung unserseits ist ausgeschlossen.

2. Evtl. aufgetretene Satzfehler werden von uns kostenfrei berichtigt soweit diese von uns oder einem eventuellen Subunternehmer zu vertreten sind. Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz und/oder sonstige Fehler zu prüfen und dann für druckreif zu erklären. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Mündliche Anordnungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

3. Mehr- oder Mindermengen gelten bis zu 5% als vertragliche Erfüllung. Die Preise sind entsprechend anzupassen.

4. Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen sowie der unter vorstehender Ziffer VIII 1. genannten Gegenstände erfolgt nach entsprechender Vereinbarung und ist besonders zu vergüten. Sie werden von uns nur dann gegen jedes Risiko versichert, wenn insoweit eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde und der Auftraggeber die Versicherungsprämien übernimmt.

5. Vorabentwürfe, Skizzen und sonstige „Proben“ sind kostenpflichtig. Die Kosten werden, mit dem eigentlichen Auftrag verrechnet, soweit der Auftrag erteilt ist, ansonsten gesondert in Rechnung gestellt.

IX. Datenschutz

       Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den   
       Auftraggeber, gleich, ob diese vom Auftraggeber unmittelbar oder von Dritten stammen, zu 
       speichern und zu verarbeiten. Wir sichern die Einhaltung der Vorschriften des 
       Bundesdatenschutzgesetzes zu. Einer gesonderten Anzeige der Datenspeicherung außerhalb 
       dieser Bedingungen bedarf es nicht.

X. Urheberrechte

       Soweit der Auftraggeber eigene Vorlagen zum Inhalt des Auftrages macht, stellt er uns von  
       jedweden Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, frei. Soweit Rechte Dritter, 
       insbesondere Urheberrechte, durch die Produktion verletzt werden sollten, sind wir berechtigt, 
       den Anspruchsteller an den Auftraggeber zu verweisen. Alle durch die Rechtsverletzung und 
       entstehenden Kosten hat der Auftraggeber uns zu erstatten.

XI. Erfüllungsort/Sonstiges

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz unseres Unternehmens.

2. Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht, soweit beide Seiten Vollkaufleute sind. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

3. Sollten Einzelbedingungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Anstelle etwaiger unwirksamer Bestimmungen tritt eine solche, die dem tatsächlichen Zweck des Auftrages entspricht