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Art.bezeichnung: Powerglow J-L Classic JR, 2,5L, 5% NMFlugmodell-Motoren 2-Takt und 4-Takt.
Ölanteil: 15%
Geeignet zum Einlaufen.
"Powerglow Jet-Line Classic JRInhalt: 2,5 LiterNitromethangehalt: 5 %Gebinde: Metallkanister"
Achtung! Nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet.
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ABSCHNITT 1 Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
500905208 Powerglow Jet-Line Classic JR, 1 L, 15 % Nitromethan
500905209 Powerglow Jet-Line Classic JR, 2,5 L, 15 % Nitromethan
500905210 Powerglow Jet-Line Classic JR, 5 L, 15 % Nitromethan
500905211 Powerglow Jet-Line Classic JR, 1 L, 20 % Nitromethan
500905212 Powerglow Jet-Line Classic JR, 2,5 L, 20 % Nitromethan
500905213 Powerglow Jet-Line Classic JR, 5 L, 20 % Nitromethan
500905214 Powerglow RUN-IN, 1 L, Einlauftreibstoff, 8 % Nitromethan
500905215 Powerglow Jet-Line Classic JR, 1 L, 5 % Nitromethan
500905216 Powerglow Jet-Line Classic JR, 2,5 L, 5 % Nitromethan
500905217 Powerglow Jet-Line Classic JR, 5 L, 5 % Nitromethan
500905218 Powerglow Jet-Line Expert P, 1 L, 16 % Nitromethan
500905219 Powerglow Jet-Line Expert P, 2,5 L, 16 % Nitromethan
500905220 Powerglow Jet-Line Expert P, 5 L, 16 % Nitromethan
500905221 Powerglow Jet-Line Expert, 1 L, 25 % Nitromethan
500905222 Powerglow Jet-Line Expert, 2,5 L, 25 % Nitromethan
500905223 Powerglow Jet-Line Expert, 5 L, 25 % Nitromethan
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Kraftstoff für Modellfahrzeuge.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant TAMIYA-CARSON Modellbau GmbH & Co. KG
Straße/Postfach Werkstraße 1
Nat.-Kennz./PLZ/Ort D-90765 Fürth
E-Mail tamiya@tamiya.de
Telefon +49 (0) 911 9765-503
Telefax +49 (0) 911 9765-285
Datenblatterstellung info@chemieberatung.com
1.4 Notrufnummer
Giftnotruf München +49 (0) 89 19240
Beratungsstelle für Vergiftungen Berlin +49 (0) 30 19240
ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2 (H225)
Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ), Gefahrenkategorie 3 (H301+H311+H331)
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 1 (H370)
2.2 Kennzeichnungselemente
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.
H370 Schädigt die Organe (Augen).
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte verwenden.
P260 Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
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P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung
sorgen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
Gefahr bestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Methanol.
2.3 Sonstige Gefahren
Nicht bekannt.
ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Dieses Produkt ist ein Gemisch.
3.2 Gemische
Lösungsmittelgemisch mit Schmiermitteln.
Gefährliche Inhaltsstoffe
Methanol
EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1
Anteil > 50 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 2; H225 – Acute Tox. 3; H301 – Acute Tox. 3; H311; Acute Tox. 3; H331
STOT SE 1; H370
Für diesen Stoff gibt es Grenzwerte der Union für die Exposition am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8).
Nitromethan
EG-Nr. 200-876-6 CAS-Nr. 75-52-5
Anteil 5 – 25 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 3; H226 – Acute Tox. 4; H302
Der Wortlaut der Einstufungskodierungen befindet sich in Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Selbstschutz des Ersthelfers. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich
entfernen. Atemschutz erst nach Entfernen verunreinigter Kleidungsstücke
abnehmen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung.
Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
Nach Einatmen Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei
Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Die Person an die
frische Luft bringen und ruhig lagern.
Nach Hautkontakt Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder
Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Unverletztes Auge schützen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken Nach Verschlucken: Frischluft, Ethanol (z.B. Wodka (40 %) trinken lassen). Sofort
Arzt rufen und auf Methanol hinweisen. Nur in Ausnahmefällen, wenn innerhalb einer
Stunde keine ärztliche Versorgung möglich ist, bei nur wachen Personen Erbrechen
auslösen und erneute Gabe von Ethanol (ca. 0,3 ml Wodka (40 %) je Kilogramm
Körpergewicht pro Stunde.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Benommenheit, Schwindel, Narkose, Erregung, Krämpfe, Rausch, Übelkeit, Erbrechen, Kopfweh, Erblindung,
Sehstörungen, Koma. Entfettende Wirkung unter Bildung von spröder und rissiger Haut.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, Löschpulver, CO2, alkoholbeständiger Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Thermische Zersetzung zu Kohlenstoffmonoxid, Stickoxiden und organischen Spaltprodukten.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Dicht schließender Brandschutzanzug mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät.
ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen
fernhalten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dampf nicht einatmen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation
zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder)
aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Das aufgenommene
Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Berührung
mit den Augen und der Haut vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Nicht gegen
Flammen oder auf glühende Körper sprühen. Atemschutzgeräte bereithalten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
An einem kühlen Ort lagern. Vorschriften zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten beachten. Wasserrechtliche
Bestimmungen beachten. Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln lagern. Vorschriften zur
Lagerung brennbar er Flüssigkeiten beachten. Getrennt von starken Oxidationsmitteln aufbewahren. Behälter
an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten. In gut verschlossenen Gebinden
kühl und trocken lagern. Unter Verschluss oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich
aufbewahren. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Treibstoff für Modellfahrzeuge.
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ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteil mit Grenzwerten nach 2006/15/EG
Methanol
EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1
Grenzwert (8 h) 260 mg/m3 – 200 ppm
Grenzwert (15 min) Kein Grenzwert angegeben.
Hinweis Gefahr der Aufnahme durch die Haut.
Bestandteil mit Grenzwerten nach TRGS 900 (Deutschland)
Methanol
EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1
AGW 200 ml/m3 (ppm) – 270 mg/m3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor 4(II)
Bemerkungen DFG, EU, H, Y
Bestandteil mit Grenzwerten nach TRGS 903 (Deutschland)
Methanol
EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1
Parameter Methanol
BGW 30 mg/l
Untersuchungsmaterial Urin
Probenahme-Zeitpunkt bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten
Expositionsende, bzw. Schichtende.
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL)
Methanol
EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1
Arbeiter DNEL, akut Systemische Effekte dermal 40 mg/kg Körpergewicht
Arbeiter DNEL, akut Systemische Effekte inhalativ 260 mg/m3
Arbeiter DNEL, akut Lokale Effekte inhalativ 260 mg/m3
Arbeiter DNEL, Langzeit Systemische Effekte dermal 40 mg/kg Körpergewicht
Arbeiter DNEL, Langzeit Systemische Effekte inhalativ 260 mg/m3
Arbeiter DNEL, Langzeit Lokale Effekte inhalativ 260 mg/m3
Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte dermal 8 mg/kg Körpergewicht
Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte inhalativ 50 mg/m3
Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte oral 8 mg/kg Körpergewicht
Verbraucher DNEL, akut Lokale Effekte inhalativ 50 mg/m3
Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte dermal 8 mg/kg Körpergewicht
Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte inhalativ 50 mg/m3
Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte oral 8 mg/kg Körpergewicht
Verbraucher DNEL, Langzeit Lokale Effekte inhalativ 50 mg/m3
Nitromethan
EG-Nr. 200-876-6 CAS-Nr. 75-52-5
Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte dermal 1.500 mg/kg Körpergewicht
Arbeiter DNEL, akut Systemische Effekte dermal 2.500 mg/kg Körpergewicht
Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte dermal 250 mg/kg Körpergewicht
Arbeiter DNEL, Langzeit Systemische Effekte dermal 417 mg/kg Körpergewicht
Verbraucher DNEL, akut Lokale Effekte inhalativ 23 mg/m3
Arbeiter DNEL, akut Lokale Effekte inhalativ 79 mg/m3
Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte inhalativ 12 mg/m3
Arbeiter DNEL, akut Systemische Effekte inhalativ 39 mg/m3
Verbraucher DNEL, Langzeit Lokale Effekte inhalativ 8 mg/m3
Arbeiter DNEL, Langzeit Lokale Effekte inhalativ 39 mg/m3
Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte inhalativ 4 mg/m3
Arbeiter DNEL, Langzeit Systemische Effekte inhalativ 20 mg/m3
Vorausgesagter auswirkungsloser Wert (PNEC)
Methanol
EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1
PNEC Süßwasser 154 mg/l
PNEC Süßwassersediment 570,4 mg/kg
PNEC Meerwasser 15,4 mg/l
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PNEC Boden 23,5 mg/kg
PNEC Kläranlage 100 mg/l
Nitromethan
EG-Nr. 200-876-6 CAS-Nr. 75-52-5
PNEC Kläranlage 4,9 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen,
schnupfen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Keine produktgetränkten Putzlappen in den
Hosentaschen mitführen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht
einatmen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz durch
Hautschutzsalbe.
Atemschutz Bei Überschreitung von Arbeitsplatz-Grenzwerten in geschlossenen Räumen ist ein
umluftunabhängiges Atemschutzgerät zu verwenden.
Handschutz Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige
Maß zu reduzieren. Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu
prüfen. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt sein.
Bei Vollkontakt Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 aus Butylkautschuk, 0,7 mm,
Durchbruchzeit > 480 min tragen.
Bei Spritzkontakt Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 aus Fluorkautschuk, 0,7 mm,
Durchbruchzeit > 120 min tragen.
Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.
Nicht geeignet sind Handschuhe aus aus Stoff oder Leder.
Augenschutz Dicht schließende Schutzbrille.
Körperschutz Antistatische Sicherheitsschuhe und flammhemmende Schutzkleidung verwenden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Nicht in Gewässer
gelangen lassen. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand flüssig Farbe schwach rötlich Geruch alkoholartig
Schmelzpunkt/Schmelzbereich Nicht verfügbar.
Siedebeginn/Siedebereich ab 65 °C
Flammpunkt 11 °C
pH-Wert (bei T = 20 °C) Nicht anwendbar.
Entzündlichkeit Leichtentzündlich.
Zündtemperatur Nicht verfügbar.
Selbstentzündlichkeit Nicht anwendbar.
Brandfördernde Eigenschaften Nicht anwendbar.
Explosionsgefahr Gilt für Dampf-Luft-Gemische.
Explosionsgrenzen untere 5,5 Vol. - % (Methanol)
obere 44 Vol. - % (Methanol)
Dichte (bei T = 20 °C) ca. 0,8 g/ml
Löslichkeit in Wasser (bei T = 20 °C) Das Produkt ist teilweise löslich.
Dampfdruck (bei T = 20 °C) Nicht verfügbar.
Dampfdichte (Luft = 1) Nicht verfügbar.
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser) Nicht verfügbar.
Viskosität (bei T = 20 °C) Nicht verfügbar.
Lösemitteltrennprüfung Nicht anwendbar.
Lösemittelgehalt 80 - 100 %
Verdunstungszahl Nicht verfügbar.
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9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Entwicklung von explosionsfähigen Gasen/Dämpfen.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Schlag, Reibung, Hitze, Funken, elektrostatische Aufladung.
10.5 Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Nur im Brandfall, siehe Abschnitt 5.2.
ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
für Methanol
LD50 oral (Ratte) 5.630 mg/kg
LD50 dermal (Kaninchen) 15.800 mg/kg
LC50 inhalativ (Ratte) 83,9 mg/l / 4 h
für Nitromethan
LD50 oral (Ratte) 940 mg/kg
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Länger anhaltender oder wiederholter Hautkontakt kann zu Hautentfettung und in Folge zu Hautreizungen
führen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Kurzzeitige, reversible Reizwirkung.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Keine Daten verfügbar.
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten verfügbar.
Karzinogenität #
Keine Daten verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Schädigt die Organe (Augen).
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Keine Daten verfügbar.
Aspirationsgefahr
Keine Daten verfügbar.
Sonstige Angaben
Giftig. Gefahr durch Hautresorption.
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ABSCHNITT 12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
für Methanol
LC50 Fisch 24.000 mg/l / 96 h
LC50 Krustentiere 3.290 mg/l / 48 h
EC50 Krustentiere 24.500 mg/l / 48 h
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den vorliegenden Angaben sind die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB nicht erfüllt.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Gefährlicher Abfall nach europäischem Abfallkatalog (2008/98/EG). Wenn eine Verwertung nicht möglich ist,
müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften beseitigt werden. Nicht über das
Abwasser entsorgen.
EU-Abfallschlüssel
20 01 13* Lösemittel.
15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe
verunreinigt sind.
ABSCHNITT 14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
1230
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ARD/RID
METHANOL, LÖSUNG
Tunnelbeschränkungscode (Straße)
(D/E)
IMDG/IATA
METHANOL, SOLUTION (11 °C c.c.)
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
3 (entzündbare flüssige Stoffe) Gefahrzettel 3+6.1
14.4 Verpackungsgruppe
II (Stoffe mit mittlerer Gefahr)
14.5 Umweltgefahren
Nicht anwendbar.
14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender
Kemler-Zahl 336
EMS-Nummer F-E,S-D
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
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ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Nennung in Anhang I der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit
gefährlichen Stoffen
Mengenschwellen für Methanol beachten.
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
Nicht anwendbar.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung)
Nicht anwendbar.
Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
Anwendbar.
Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen
am Arbeitsplatz
Anwendbar.
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch
chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Anwendbar.
Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
Anwendbar.
Deutsche Vorschriften
Technische Anleitung Luft Grenzwerte für organische Stoffe nach 5.2.5 beachten.
Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend)
Lagerklasse nach TRGS 510 LGK 3 (entzündliche flüssige Stoffe)
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Merkblätter M 017, M 050 und M 062 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie beachten.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
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ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben
Wortlaut der Einstufungskodierungen nach Abschnitt 3
Flam. Liq. 2; H225 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2; Flüssigkeit und Dampf leicht
entzündbar.
Flam. Liq. 3; H226 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 3; Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Acute Tox. 3; H301 Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 3; Giftig bei Verschlucken.
Acute Tox. 4; H302 Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4; Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Acute Tox. 3; H311 Akute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorie 3; Giftig bei Hautkontakt.
Acute Tox. 3, H331 Akute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 3; Giftig bei Einatmen.
STOT SE 1; H370 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 1;
Schädigt die Organe
Hinweise
Die Einstufungskodierungen gelten für die reinen Inhaltsstoffe und geben nicht unbedingt die Einstufung des
Gemisches an. Die Einstufung und die Kennzeichnung des Gemisches sind in Abschnitt 2 aufgeführt.
Dieses Sicherheitsdatenblatt ist auf Grundlage der geltenden EU-Vorschriften und deutschen Vorschriften
erstellt. Es gibt den derzeitigen Stand der Kenntnisse wieder und ist keine vertragliche Zusicherung von
Qualitätseigenschaften des Produktes.
Abkürzungen
AGW Arbeitsplatz-Grenzwert.
BGW Biologischer Grenzwert am Arbeitsplatz.
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission).
DNEL-Wert Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung.
EU Europäische Union.
H Gefahr der Aufnahme durch die Haut.
LGK Lagerklasse.
PBT Persistent, bioakkumulierbar und toxisch.
PNEC-Wert Vorausgesagter auswirkungsloser Wert.
TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe.
vPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.
WGK Wassergefährdungsklasse.
Y Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht
befürchtet zu werden.