Powerglow J-L Classic JR, 2,5L, 5% NM, Öl 15%

Artikel-Nr.: 500905216-CAR

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Art.Nr.: 500905216

Art.bezeichnung: Powerglow J-L Classic JR, 2,5L, 5% NMFlugmodell-Motoren 2-Takt und 4-Takt.

Ölanteil: 15%

Geeignet zum Einlaufen.

"Powerglow Jet-Line Classic JRInhalt: 2,5 LiterNitromethangehalt: 5 %Gebinde: Metallkanister"

Achtung! Nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet.

 

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ABSCHNITT 1 Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

500905208 Powerglow Jet-Line Classic JR, 1 L, 15 % Nitromethan

500905209 Powerglow Jet-Line Classic JR, 2,5 L, 15 % Nitromethan

500905210 Powerglow Jet-Line Classic JR, 5 L, 15 % Nitromethan

500905211 Powerglow Jet-Line Classic JR, 1 L, 20 % Nitromethan

500905212 Powerglow Jet-Line Classic JR, 2,5 L, 20 % Nitromethan

500905213 Powerglow Jet-Line Classic JR, 5 L, 20 % Nitromethan

500905214 Powerglow RUN-IN, 1 L, Einlauftreibstoff, 8 % Nitromethan

500905215 Powerglow Jet-Line Classic JR, 1 L, 5 % Nitromethan

500905216 Powerglow Jet-Line Classic JR, 2,5 L, 5 % Nitromethan

500905217 Powerglow Jet-Line Classic JR, 5 L, 5 % Nitromethan

500905218 Powerglow Jet-Line Expert P, 1 L, 16 % Nitromethan

500905219 Powerglow Jet-Line Expert P, 2,5 L, 16 % Nitromethan

500905220 Powerglow Jet-Line Expert P, 5 L, 16 % Nitromethan

500905221 Powerglow Jet-Line Expert, 1 L, 25 % Nitromethan

500905222 Powerglow Jet-Line Expert, 2,5 L, 25 % Nitromethan

500905223 Powerglow Jet-Line Expert, 5 L, 25 % Nitromethan

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

abgeraten wird

Kraftstoff für Modellfahrzeuge.

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Hersteller/Lieferant TAMIYA-CARSON Modellbau GmbH & Co. KG

Straße/Postfach Werkstraße 1

Nat.-Kennz./PLZ/Ort D-90765 Fürth

E-Mail tamiya@tamiya.de

Telefon +49 (0) 911 9765-503

Telefax +49 (0) 911 9765-285

Datenblatterstellung info@chemieberatung.com

1.4 Notrufnummer

Giftnotruf München +49 (0) 89 19240

Beratungsstelle für Vergiftungen Berlin +49 (0) 30 19240

ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2 (H225)

Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ), Gefahrenkategorie 3 (H301+H311+H331)

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 1 (H370)

2.2 Kennzeichnungselemente

Signalwort Gefahr

Gefahrenhinweise

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

H370 Schädigt die Organe (Augen).

Sicherheitshinweise

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen

fernhalten. Nicht rauchen.

P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.

P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte verwenden.

P260 Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

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P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung

sorgen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

Gefahr bestimmende Komponente(n) zur Etikettierung

Methanol.

2.3 Sonstige Gefahren

Nicht bekannt.

ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe

Dieses Produkt ist ein Gemisch.

3.2 Gemische

Lösungsmittelgemisch mit Schmiermitteln.

Gefährliche Inhaltsstoffe

Methanol

EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1

Anteil > 50 %

Einstufungskodierungen Flam. Liq. 2; H225 – Acute Tox. 3; H301 – Acute Tox. 3; H311; Acute Tox. 3; H331

STOT SE 1; H370

Für diesen Stoff gibt es Grenzwerte der Union für die Exposition am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8).

Nitromethan

EG-Nr. 200-876-6 CAS-Nr. 75-52-5

Anteil 5 – 25 %

Einstufungskodierungen Flam. Liq. 3; H226 – Acute Tox. 4; H302

Der Wortlaut der Einstufungskodierungen befindet sich in Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Selbstschutz des Ersthelfers. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich

entfernen. Atemschutz erst nach Entfernen verunreinigter Kleidungsstücke

abnehmen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung.

Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Nach Einatmen Frischluft- oder Sauerstoffzufuhr; ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei

Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Die Person an die

frische Luft bringen und ruhig lagern.

Nach Hautkontakt Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder

Hautreizung Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.

Unverletztes Auge schützen. Sofort Arzt hinzuziehen.

Nach Verschlucken Nach Verschlucken: Frischluft, Ethanol (z.B. Wodka (40 %) trinken lassen). Sofort

Arzt rufen und auf Methanol hinweisen. Nur in Ausnahmefällen, wenn innerhalb einer

Stunde keine ärztliche Versorgung möglich ist, bei nur wachen Personen Erbrechen

auslösen und erneute Gabe von Ethanol (ca. 0,3 ml Wodka (40 %) je Kilogramm

Körpergewicht pro Stunde.

4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Benommenheit, Schwindel, Narkose, Erregung, Krämpfe, Rausch, Übelkeit, Erbrechen, Kopfweh, Erblindung,

Sehstörungen, Koma. Entfettende Wirkung unter Bildung von spröder und rissiger Haut.

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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel

Sprühwasser, Löschpulver, CO2, alkoholbeständiger Schaum.

Ungeeignete Löschmittel

Wasser im Vollstrahl.

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Thermische Zersetzung zu Kohlenstoffmonoxid, Stickoxiden und organischen Spaltprodukten.

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

Dicht schließender Brandschutzanzug mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät.

ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

Verfahren

Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen

fernhalten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dampf nicht einatmen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation

zuständige Behörden benachrichtigen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Für ausreichende Lüftung sorgen. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder)

aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Das aufgenommene

Material vorschriftsmäßig entsorgen.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.

Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Berührung

mit den Augen und der Haut vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Nicht gegen

Flammen oder auf glühende Körper sprühen. Atemschutzgeräte bereithalten.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

An einem kühlen Ort lagern. Vorschriften zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten beachten. Wasserrechtliche

Bestimmungen beachten. Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln lagern. Vorschriften zur

Lagerung brennbar er Flüssigkeiten beachten. Getrennt von starken Oxidationsmitteln aufbewahren. Behälter

an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten. In gut verschlossenen Gebinden

kühl und trocken lagern. Unter Verschluss oder nur für Sachkundige oder deren Beauftragten zugänglich

aufbewahren. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Treibstoff für Modellfahrzeuge.

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ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Bestandteil mit Grenzwerten nach 2006/15/EG

Methanol

EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1

Grenzwert (8 h) 260 mg/m3 – 200 ppm

Grenzwert (15 min) Kein Grenzwert angegeben.

Hinweis Gefahr der Aufnahme durch die Haut.

Bestandteil mit Grenzwerten nach TRGS 900 (Deutschland)

Methanol

EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1

AGW 200 ml/m3 (ppm) – 270 mg/m3

Spitzenbegrenzung

Überschreitungsfaktor 4(II)

Bemerkungen DFG, EU, H, Y

Bestandteil mit Grenzwerten nach TRGS 903 (Deutschland)

Methanol

EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1

Parameter Methanol

BGW 30 mg/l

Untersuchungsmaterial Urin

Probenahme-Zeitpunkt bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten

Expositionsende, bzw. Schichtende.

Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL)

Methanol

EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1

Arbeiter DNEL, akut Systemische Effekte dermal 40 mg/kg Körpergewicht

Arbeiter DNEL, akut Systemische Effekte inhalativ 260 mg/m3

Arbeiter DNEL, akut Lokale Effekte inhalativ 260 mg/m3

Arbeiter DNEL, Langzeit Systemische Effekte dermal 40 mg/kg Körpergewicht

Arbeiter DNEL, Langzeit Systemische Effekte inhalativ 260 mg/m3

Arbeiter DNEL, Langzeit Lokale Effekte inhalativ 260 mg/m3

Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte dermal 8 mg/kg Körpergewicht

Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte inhalativ 50 mg/m3

Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte oral 8 mg/kg Körpergewicht

Verbraucher DNEL, akut Lokale Effekte inhalativ 50 mg/m3

Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte dermal 8 mg/kg Körpergewicht

Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte inhalativ 50 mg/m3

Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte oral 8 mg/kg Körpergewicht

Verbraucher DNEL, Langzeit Lokale Effekte inhalativ 50 mg/m3

Nitromethan

EG-Nr. 200-876-6 CAS-Nr. 75-52-5

Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte dermal 1.500 mg/kg Körpergewicht

Arbeiter DNEL, akut Systemische Effekte dermal 2.500 mg/kg Körpergewicht

Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte dermal 250 mg/kg Körpergewicht

Arbeiter DNEL, Langzeit Systemische Effekte dermal 417 mg/kg Körpergewicht

Verbraucher DNEL, akut Lokale Effekte inhalativ 23 mg/m3

Arbeiter DNEL, akut Lokale Effekte inhalativ 79 mg/m3

Verbraucher DNEL, akut Systemische Effekte inhalativ 12 mg/m3

Arbeiter DNEL, akut Systemische Effekte inhalativ 39 mg/m3

Verbraucher DNEL, Langzeit Lokale Effekte inhalativ 8 mg/m3

Arbeiter DNEL, Langzeit Lokale Effekte inhalativ 39 mg/m3

Verbraucher DNEL, Langzeit Systemische Effekte inhalativ 4 mg/m3

Arbeiter DNEL, Langzeit Systemische Effekte inhalativ 20 mg/m3

Vorausgesagter auswirkungsloser Wert (PNEC)

Methanol

EG-Nr. 200-659-6 CAS-Nr. 67-56-1

PNEC Süßwasser 154 mg/l

PNEC Süßwassersediment 570,4 mg/kg

PNEC Meerwasser 15,4 mg/l

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PNEC Boden 23,5 mg/kg

PNEC Kläranlage 100 mg/l

Nitromethan

EG-Nr. 200-876-6 CAS-Nr. 75-52-5

PNEC Kläranlage 4,9 mg/kg

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Persönliche Schutzausrüstung

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen,

schnupfen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Keine produktgetränkten Putzlappen in den

Hosentaschen mitführen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht

einatmen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz durch

Hautschutzsalbe.

Atemschutz Bei Überschreitung von Arbeitsplatz-Grenzwerten in geschlossenen Räumen ist ein

umluftunabhängiges Atemschutzgerät zu verwenden.

Handschutz Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige

Maß zu reduzieren. Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu

prüfen. Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt sein.

Bei Vollkontakt Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 aus Butylkautschuk, 0,7 mm,

Durchbruchzeit > 480 min tragen.

Bei Spritzkontakt Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 aus Fluorkautschuk, 0,7 mm,

Durchbruchzeit > 120 min tragen.

Schutzhandschuhe sollten bei ersten Abnutzungserscheinungen ersetzt werden.

Nicht geeignet sind Handschuhe aus aus Stoff oder Leder.

Augenschutz Dicht schließende Schutzbrille.

Körperschutz Antistatische Sicherheitsschuhe und flammhemmende Schutzkleidung verwenden.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Nicht in Gewässer

gelangen lassen. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.

ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen

Aggregatzustand flüssig Farbe schwach rötlich Geruch alkoholartig

Schmelzpunkt/Schmelzbereich Nicht verfügbar.

Siedebeginn/Siedebereich ab 65 °C

Flammpunkt 11 °C

pH-Wert (bei T = 20 °C) Nicht anwendbar.

Entzündlichkeit Leichtentzündlich.

Zündtemperatur Nicht verfügbar.

Selbstentzündlichkeit Nicht anwendbar.

Brandfördernde Eigenschaften Nicht anwendbar.

Explosionsgefahr Gilt für Dampf-Luft-Gemische.

Explosionsgrenzen untere 5,5 Vol. - % (Methanol)

obere 44 Vol. - % (Methanol)

Dichte (bei T = 20 °C) ca. 0,8 g/ml

Löslichkeit in Wasser (bei T = 20 °C) Das Produkt ist teilweise löslich.

Dampfdruck (bei T = 20 °C) Nicht verfügbar.

Dampfdichte (Luft = 1) Nicht verfügbar.

Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser) Nicht verfügbar.

Viskosität (bei T = 20 °C) Nicht verfügbar.

Lösemitteltrennprüfung Nicht anwendbar.

Lösemittelgehalt 80 - 100 %

Verdunstungszahl Nicht verfügbar.

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9.2 Sonstige Angaben

Keine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Entwicklung von explosionsfähigen Gasen/Dämpfen.

10.2 Chemische Stabilität

Das Produkt ist stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Schlag, Reibung, Hitze, Funken, elektrostatische Aufladung.

10.5 Unverträgliche Materialien

Starke Oxidationsmittel.

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Nur im Brandfall, siehe Abschnitt 5.2.

ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität

für Methanol

LD50 oral (Ratte) 5.630 mg/kg

LD50 dermal (Kaninchen) 15.800 mg/kg

LC50 inhalativ (Ratte) 83,9 mg/l / 4 h

für Nitromethan

LD50 oral (Ratte) 940 mg/kg

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Länger anhaltender oder wiederholter Hautkontakt kann zu Hautentfettung und in Folge zu Hautreizungen

führen.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Kurzzeitige, reversible Reizwirkung.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut

Keine Daten verfügbar.

Keimzell-Mutagenität

Keine Daten verfügbar.

Karzinogenität #

Keine Daten verfügbar.

Reproduktionstoxizität

Keine Daten verfügbar.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Schädigt die Organe (Augen).

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Keine Daten verfügbar.

Aspirationsgefahr

Keine Daten verfügbar.

Sonstige Angaben

Giftig. Gefahr durch Hautresorption.

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ABSCHNITT 12 Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

für Methanol

LC50 Fisch 24.000 mg/l / 96 h

LC50 Krustentiere 3.290 mg/l / 48 h

EC50 Krustentiere 24.500 mg/l / 48 h

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Keine Daten verfügbar.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Keine Daten verfügbar.

12.4 Mobilität im Boden

Keine Daten verfügbar.

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Nach den vorliegenden Angaben sind die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB nicht erfüllt.

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Keine Daten verfügbar.

ABSCHNITT 13 Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung

Gefährlicher Abfall nach europäischem Abfallkatalog (2008/98/EG). Wenn eine Verwertung nicht möglich ist,

müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften beseitigt werden. Nicht über das

Abwasser entsorgen.

EU-Abfallschlüssel

20 01 13* Lösemittel.

15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe

verunreinigt sind.

ABSCHNITT 14 Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

1230

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ARD/RID

METHANOL, LÖSUNG

Tunnelbeschränkungscode (Straße)

(D/E)

IMDG/IATA

METHANOL, SOLUTION (11 °C c.c.)

14.3 Transportgefahrenklasse(n)

3 (entzündbare flüssige Stoffe) Gefahrzettel 3+6.1

14.4 Verpackungsgruppe

II (Stoffe mit mittlerer Gefahr)

14.5 Umweltgefahren

Nicht anwendbar.

14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender

Kemler-Zahl 336

EMS-Nummer F-E,S-D

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Nicht anwendbar.

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ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den

Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

Nennung in Anhang I der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit

gefährlichen Stoffen

Mengenschwellen für Methanol beachten.

Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten

Nicht anwendbar.

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnung)

Nicht anwendbar.

Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

Anwendbar.

Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des

Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen

am Arbeitsplatz

Anwendbar.

Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch

chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Anwendbar.

Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz

Anwendbar.

Deutsche Vorschriften

Technische Anleitung Luft Grenzwerte für organische Stoffe nach 5.2.5 beachten.

Wassergefährdungsklasse WGK 2 (wassergefährdend)

Lagerklasse nach TRGS 510 LGK 3 (entzündliche flüssige Stoffe)

Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

Merkblätter M 017, M 050 und M 062 der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie beachten.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.

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ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben

Wortlaut der Einstufungskodierungen nach Abschnitt 3

Flam. Liq. 2; H225 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 2; Flüssigkeit und Dampf leicht

entzündbar.

Flam. Liq. 3; H226 Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 3; Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Acute Tox. 3; H301 Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 3; Giftig bei Verschlucken.

Acute Tox. 4; H302 Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4; Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

Acute Tox. 3; H311 Akute Toxizität (dermal), Gefahrenkategorie 3; Giftig bei Hautkontakt.

Acute Tox. 3, H331 Akute Toxizität (inhalativ), Gefahrenkategorie 3; Giftig bei Einatmen.

STOT SE 1; H370 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 1;

Schädigt die Organe

Hinweise

Die Einstufungskodierungen gelten für die reinen Inhaltsstoffe und geben nicht unbedingt die Einstufung des

Gemisches an. Die Einstufung und die Kennzeichnung des Gemisches sind in Abschnitt 2 aufgeführt.

Dieses Sicherheitsdatenblatt ist auf Grundlage der geltenden EU-Vorschriften und deutschen Vorschriften

erstellt. Es gibt den derzeitigen Stand der Kenntnisse wieder und ist keine vertragliche Zusicherung von

Qualitätseigenschaften des Produktes.

Abkürzungen

AGW Arbeitsplatz-Grenzwert.

BGW Biologischer Grenzwert am Arbeitsplatz.

DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission).

DNEL-Wert Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung.

EU Europäische Union.

H Gefahr der Aufnahme durch die Haut.

LGK Lagerklasse.

PBT Persistent, bioakkumulierbar und toxisch.

PNEC-Wert Vorausgesagter auswirkungsloser Wert.

TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe.

vPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.

WGK Wassergefährdungsklasse.

Y Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht

befürchtet zu werden.

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