TS-19 Metallic Blau glänzend, 100ml

Artikel-Nr.: 300085019-TAM

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TS-19 Metallic Blau glänzend, 100ml

SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EU) 2015/830
Erstellung
16.04.2015
Überarbeitung
09.02.2017
Ersetzt Fassung vom
16.01.2017
Handelsname
TAMIYA TS Sprühfarbe (Spezial-Acryl-Harz-Sp
ray) 100 ml (TS-1 – TS-98)
Hersteller/Lieferant
DICKIE-TAMIYA Modellbau GmbH & Co
. KG, D-90765 Fürth
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ABSCHNITT 1 Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise
des Gemischs und des Unternehmens
1.1.
Produktidentifikator
TAMIYA TS Sprühfarbe (Spezial-Acryl-Harz-Spray) 100 ml
(300085001 TS-1 – 300085098 TS-98)
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs
oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Die Verwendung erklärt sich aus dem Produktidentifik
ator.
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheits
datenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant
DICKIE-TAMIYA Modellbau GmbH
& Co. KG
Straße/Postfach
Werkstraße 1
Nat.-Kennz./PLZ/Ort
D-90765 Fürth
E-Mail
z.cokesa@simba-dickie.com
Telefon
+49 (0) 911 – 9765-03
Telefax
+49 (0) 911 – 9765-285
1.4
Notrufnummer
Giftnotruf München
+49 (0) 89 – 19240
Beratungsstelle für Vergiftungen Berlin
+49 (0) 30 –
19240
ABSCHNITT 2 Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Aerosol, Gefahrenkategorie 1
Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie
1
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Expositi
on), Gefahrenkategorie 3, betäubende Wirkungen
2.2
Kennzeichnungselemente
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H222
Extrem entzündbares Aerosol.
H229
Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmun
g bersten.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursache
n.
Sicherheitshinweise
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
.
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offene
n Flammen sowie anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündqu
elle sprühen.
P251
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nic
ht nach Gebrauch.
P410+412
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Tempe
raturen über 50 °C aussetzen.
P280
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P304+P340
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft br
ingen und für ungehinderte Atmung
sorgen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang
behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichke
it entfernen. Weiter spülen.
P310
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Gefahr bestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Isobutanol.
2.3
Sonstige Gefahren
Nicht bekannt.
 
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ABSCHNITT 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteil
en
3.1
Stoffe
Dieses Produkt ist ein Gemisch.
3.2
Gemische
Bindemittel, Pigmente und Lösungsmittel in Druckgas
packung.
Gefährliche Inhaltsstoffe
Dimethylether
EG-Nr. 204-065-8
CAS-Nr. 115-10-6
Anteil 45 - 55 %
Einstufungskodierungen Flam. Gas 1; H220 – Press. Ga
s; H280
Für diesen Stoff gibt es Grenzwerte der Union für d
ie Exposition am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8).
2-Methylpropan-1-ol
EG-Nr. 201-148-0
CAS-Nr. 78-83-1
Anteil 5 - 15 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 3; H226 – Skin Irr
it. 2; H315 – Eye Dam. 1; H318 – STOT SE 3; H335
STOT SE 3; H336
n-Butylacetat
EG-Nr. 204-658-1
CAS-Nr. 123-86-4
Anteil 5 - 15 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 3; H226 – STOT SE 3
; H336 – EUH066
Isobutylacetat
EG-Nr. 203-745-1
CAS-Nr. 110-19-0
Anteil 5 - 10 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 2; H225 – EUH066
Butan-2-ol
EG-Nr. 201-158-5
CAS-Nr. 78-92-2
Anteil 1 - 5 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 3; H226 – Eye Irri
t. 2; H319 – STOT SE 3; H335 – STOT SE 3; H336
Cellulosenitrat
EG-Nr. 603-037-01-3
CAS-Nr. 9004-70-0
Anteil 1 - 5 %
Einstufungskodierung
Expl. 1.1; H201
1-Methoxypropyl-2-acetat
EG-Nr. 203-603-9
CAS-Nr. 108-65-6
Anteil 1 - 5 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 3; H226 – Eye Irri
t. 2; H319
Für diesen Stoff gibt es Grenzwerte der Union für d
ie Exposition am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8).
2-Butoxyethanol
EG-Nr. 203-905-0
CAS-Nr. 111-76-2
Anteil 1 - 5 %
Einstufungskodierungen Acute Tox. 4; H302 – Acute Tox
. 4; H312 – Skin Irrit. 2; H315 – Eye Irrit. 2; H319
Acute Tox. 4; H332
Für diesen Stoff gibt es Grenzwerte der Union für d
ie Exposition am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8).
Aceton
EG-Nr. 200-662-2
CAS-Nr. 67-64-1
Anteil 1 - 5 %
Einstufungskodierungen Flam. Liq. 2; H225 – Eye Irri
t. 2; H319 – STOT SE 3; H336 – EUH066
Für diesen Stoff gibt es Grenzwerte der Union für d
ie Exposition am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8).
Der Wortlaut der Einstufungskodierungen befindet si
ch in Abschnitt 16.
 
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ABSCHNITT 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sich
erheitsdatenblatt vorzeigen.
Nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen, bei Unwohl
sein Arzt konsultieren.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte Kleidung ausziehen, betroffene Haut mit
viel Wasser und Seife
abwaschen, bei Unwohlsein Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser grün
dlich ausspülen, sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Mund ausspülen und reichlich Wasser trinken lassen
, Arzt rufen.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Sym
ptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbe
handlung
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Sprühwasser, Löschpulver, CO
2
, alkoholbeständiger Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefa
hren
Thermische Zersetzung zu Kohlenstoffmonoxid und or
ganischen Spaltprodukten.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Dicht schließender Brandschutzanzug mit umluftunabh
ängigem Atemschutzgerät. Explosions- und Brandgase
nicht einatmen.
ABSCHNITT 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freiset
zung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüs
tungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernh
alten.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen
lassen. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation
zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reini
gung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Nicht mit Wasser
oder wässrigen Reinigungsmitteln wegspülen. Mit ine
rtem
Bindemittel aufnehmen und nach örtlichen Vorschrifte
n entsorgen, soweit nicht anderweitig verwendbar.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschn
itt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung sie
he Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
 
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ABSCHNITT 7 Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. F
ür gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand s
prühen. Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und
Temperaturen über 50 °C (z.B. durch Glühlampen) sch
ützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen ode
r
verbrennen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücks
ichtigung von Unverträglichkeiten
An einem kühlen Ort lagern. Die behördlichen Vorsch
riften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu
beachten. Getrennt von Lebensmitteln lagern. Kühl u
nd trocken lagern. Vor Hitze und direkter
Sonnenbestrahlung schützen. Gefährdete Behälter mit
Sprühwasser kühlen.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 8 Begrenzung und Überwachung der Exposit
ion/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwach
enden Grenzwerten (2000/39/EG)
Dimethylether
EG-Nr. 204-065-8
CAS-Nr. 115-10-6
Grenzwert (8 h)
1.920 mg/m
3
– 1.000 ppm
Grenzwert (15 min)
Kein Wert angegeben.
Hinweis
Nicht angegeben.
1-Methoxypropyl-2-acetat
EG-Nr. 203-603-9
CAS-Nr. 108-65-6
Grenzwert (8 h)
275 mg/m
3
– 50 ppm
Grenzwert (15 min)
550 mg/m
3
– 100 ppm
Hinweis
Gefahr der Aufnahme durch die Haut.
2-Butoxyethanol
EG-Nr. 203-905-0
CAS-Nr. 111-76-2
Grenzwert (8 h)
98 mg/m
3
– 20 ppm
Grenzwert (15 min)
246 mg/m
3
– 50 ppm
Hinweis
Gefahr der Aufnahme durch die Haut.
Aceton
EG-Nr. 200-662-2
CAS-Nr. 67-64-1
Grenzwert (8 h)
1.210 mg/m
3
– 500 ppm
Grenzwert (15 min)
Kein Wert angegeben.
Hinweis
Nicht angegeben.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwach
enden Grenzwerten (TRGS 900 Deutschland)
Dimethylether
EG-Nr. 204-065-8
CAS-Nr. 115-10-6
AGW
1.000 ml/m
3
(ppm) – 1.900 mg/m
3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor
8(II)
Bemerkungen
DFG, EU
n-Butylacetat
EG-Nr. 204-658-1
CAS-Nr. 123-86-4
AGW
62 ml/m
3
(ppm) – 300 mg/m
3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor
2(I)
Bemerkungen
AGS, Y
 
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2-Methylpropan-1-ol
EG-Nr. 201-148-0
CAS-Nr. 78-83-1
AGW
100 ml/m
3
(ppm) – 310 mg/m
3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor
1(I)
Bemerkungen
DFG, Y
Isobutylacetat
EG-Nr. 203-745-1
CAS-Nr. 110-19-0
AGW
62 ml/m
3
(ppm) – 300 mg/m
3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor
2(I)
Bemerkungen
AGS, Y
1-Methoxypropyl-2-acetat
EG-Nr. 203-603-9
CAS-Nr. 108-65-6
AGW
50 ml/m
3
(ppm) – 270 mg/m
3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor
1(I)
Bemerkungen
DFG, EU, Y
2-Butoxyethanol
EG-Nr. 203-905-0
CAS-Nr. 111-76-2
AGW
10 ml/m
3
(ppm) – 49 mg/m
3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor
4(II)
Bemerkungen
AGS, H, Y
Aceton
EG-Nr. 200-662-2
CAS-Nr. 67-64-1
AGW
500 ml/m
3
(ppm) – 1.200 mg/m
3
Spitzenbegrenzung
Überschreitungsfaktor
2(I)
Bemerkungen
AGS, DFG, EU, Y
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwach
enden Grenzwerten (TRGS 903 Deutschland)
2-Butoxyethanol
EG-Nr. 203-905-0
CAS-Nr. 111-76-2
BGW
100 mg/l
Parameter
Butoxyessigsäure
Untersuchungsmaterial
Urin
Probennahme-Zeitpunkt Bei Langzeitexposition: nach m
ehreren vorangegangenen Schichten.
Aceton
EG-Nr. 200-662-2
CAS-Nr. 67-64-1
BGW
80 mg/l
Parameter
Aceton
Untersuchungsmaterial
Urin
Probennahme-Zeitpunkt Expositionsende, bzw. Schichte
nde.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen, vo
rbeugender Hautschutz. Vor Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Bei Überschreitung des Arbeitsplatz-Grenzwertes in g
eschlossenen Räumen ist ein
umluftunabhängiges Atemschutzgerät zu verwenden.
Augenschutz
Dicht schließende Schutzbrille mit Seitenschutz ver
wenden.
Handschutz
Schutzhandschuhe nach EN-374-2 aus Butylkautschuk ve
rwenden. Da das Produkt ein
Gemisch aus mehreren Stoffen darstellt, ist die B
eständigkeit von Handschuhmaterialien nicht
vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsat
z überprüft werden. Die genaue
Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhherstelle
r zu erfahren und einzuhalten.
 
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Körperschutz
Antistatische Sicherheitsschuhe und flammhemmende Sc
hutzkleidung verwenden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn
dies ohne Gefahr möglich ist. Nicht in Gewässer
gelangen lassen. Ein Eintrag in die Umwelt ist zu ve
rmeiden.
ABSCHNITT 9 Physikalische und chemische Eigenschaf
ten
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und
chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand flüssig in Druckgaspackung
Farbe
unterschiedlich
Geruch esterartig
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
Nicht verfügbar.
Siedebeginn/Siedebereich
- 24
°C
Flammpunkt
< 0
°C
pH-Wert
(bei T = 20 °C)
Nicht anwendbar.
Entzündlichkeit
Hoch entzündlich.
Zündtemperatur
Nicht verfügbar.
Selbstentzündlichkeit
Nicht anwendbar.
Brandfördernde Eigenschaften
Nicht anwendbar.
Explosionsgefahr
Gilt für Dampf-Luft-Gemische.
Explosionsgrenzen
untere
Nicht verfügbar.
obere
Nicht verfügbar.
Dichte
(bei T = 20 °C)
Nicht verfügbar.
Löslichkeit in Wasser
(bei T = 20 °C)
Gering lösl
ich.
Dampfdruck
(bei T = 20 °C)
Nicht verfügbar.
Dampfdichte (Luft = 1)
Nicht verfügbar.
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser)
Nicht ve
rfügbar.
Viskosität
(bei T = 20 °C)
Nicht verfügbar.
Lösemitteltrennprüfung
Nicht anwendbar.
Lösemittelgehalt
Nicht verfügbar.
Verdunstungszahl
Nicht verfügbar.
9.2
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 10 Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
Keine Daten verfügbar.
10.2
Chemische Stabilität
Das Produkt ist stabil.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Berstgefahr bei Erwärmung über 50 °C.
10.5
Unverträgliche Materialien
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Nur im Brandfall, siehe Abschnitt 5.2.
 
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ABSCHNITT 11 Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
für n-Butylacetat
LD
50
oral (Ratte)
13.100 mg/kg
LD
50
dermal (Kaninchen)
> 14.100 mg/kg
LC
50
inhalativ (Ratte)
> 21 mg/l / 4 h
für Isobutylacetat
LD
50
oral (Ratte)
13.400 mg/kg
LD
50
dermal (Kaninchen)
> 17.400 mg/kg
für 2-Methylpropan-1-ol
LD
50
oral (Ratte)
2.460 mg/kg
LD
50
dermal (Kaninchen)
3.400 mg/kg
LC
50
inhalativ (Ratte)
8.000 ppm / 4 h
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Keine Daten verfügbar.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Das Produkt verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Keine Daten verfügbar.
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten verfügbar.
Karzinogenität
Keine Daten verfügbar.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Expos
ition
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Expo
sition
Keine Daten verfügbar.
Aspirationsgefahr
Keine Daten verfügbar.
Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 12 Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
für n-Butylacetat
Fischtoxizität (pimephales promelas) LC
50
9.640 mg/l / 96 h
Daphnientoxizität (daphnia magna) EC
50
13.299 mg/l / 48 h
Algentoxizität (scenedesmus subspicatus) EC
50
> 1 mg/l / 72 h
Bakterientoxizität (pseudomonas putida) EC
50
5.175 mg/l / 18 h
für Isobutylacetat
Fischtoxizität (leuciscus idus melanotus) LC
50
101 mg/l / 48 h
Daphnientoxizität (daphnia magna) LC
50
250 mg/l / 24 h
für 2-Methylpropan-1-ol
Fischtoxizität (pimephales promelas) LC
50
1.220 mg/l / 96 h
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar.
 
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12.3
Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar.
12.4
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den vorliegenden Angaben sind die Kriterien für
die Einstufung als PBT bzw. vPvB nicht erfüllt.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Auslaufendes Produkt schädigt Gewässer durch Sauerst
offzehrung und allgemeine Schadstoffbelastung.
ABSCHNITT 13 Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren zur Abfallbehandlung
Gefährlicher Abfall nach europäischem Abfallkatalog
(2008/98/EG). Wenn eine Verwertung nicht möglich ist,
müssen Abfälle unter Beachtung der örtlichen behördl
ichen Vorschriften beseitigt werden. Nicht über das
Abwasser entsorgen.
EU-Abfallschlüssel
16 05 04*
Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Dr
uckbehältern (einschließlich Halonen).
15 01 04
Verpackungen aus Metall.
ABSCHNITT 14 Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
1950
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID
DRUCKGASPACKUNGEN
Tunnelbeschränkungscode (Straße)
(D)
IMDG
AEROSOLS
IATA
AEROSOLS, flammable
14.3
Transportgefahrenklasse(n)
ADR/RID
Klasse 2 (5F)
Gefahrzettel 2.1
IMDG, IATA
Class 2.1
Label 2.1
14.4
Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
14.5
Umweltgefahren
Nicht anwendbar.
14.6
Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender
Achtung: Gase
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL
-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
 
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ABSCHNITT 15 Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umw
eltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Nennung in Anhang I der Richtlinie 2012/18/EU zur Be
herrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit
gefährlichen Stoffen
Mengenschwellen für Stoffgruppe P3a beachten.
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Inverkehrbring
en von Biozid-Produkten
Nicht anwendbar.
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzien-Verordnun
g)
Nicht anwendbar.
Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissi
onen flüchtiger organischer Verbindungen
Kann anwendbar sein.
Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maß
nahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinn
en, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen
am Arbeitsplatz
Anwendbar.
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Si
cherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch
chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Anwendbar.
Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
Anwendbar.
Deutsche Vorschriften
Technische Anleitung Luft
Grenzwerte für organisch
e Stoffe nach 5.2.5 und für Lackpartikel nach
5.4.5.1 beachten.
Wassergefährdungsklasse
WGK 1 (schwach wassergefäh
rdend)
Lagerklasse nach TRGS 510
LGK 2 B (Druckgaspackungen)
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsvero
rdnungen
Merkblätter M 004 und M 017 der BG RCI beachten.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unt
erzogen.
ABSCHNITT 16 Sonstige Angaben
Wortlaut der Einstufungskodierungen nach Abschnitt 3
Expl. 1.1; H201
Explosive Stoffe, Unterklasse 1.1;
Explosiv, Gefahr der Massenexplosion.
Flam. Gas 1; H220
Entzündbare Gase, Gefahrenkategor
ie 1; Extrem entzündbares Gas.
Flam. Liq. 2; H225
Entzündbare Flüssigkeiten, Gefah
renkategorie 2; Flüssigkeit und Dampf leicht
entzündbar.
Flam. Liq. 3; H226
Entzündbare Flüssigkeiten, Gefah
renkategorie 3; Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Press. Gas; H280
Gase unter Druck; Enthält Gas unter
Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Acute Tox. 4; H302
Akute Toxizität (oral), Gefahrenk
ategorie 4; Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Acute Tox. 4; H312
Akute Toxizität (dermal), Gefahre
nkategorie 4; Gesundheitsschädlich bei
Hautkontakt.
Skin. Irrit. 2; H315
Verätzung/Reizung der Haut, Gef
ahrenkategorie 2; Verursacht Hautreizungen.
Eye Dam. 1; H318
Schwere Augenschädigung/-reizung, Ge
fahrenkategorie 1; Verursacht schwere
Augenschäden.
Eye Irrit. 2; H319
Schwere Augenschädigung/-reizung,
Gefahrenkategorie 2; Verursacht schwere
Augenreizung.
Acute Tox. 4; H332
Akute Toxizität (inhalativ), Gefa
hrenkategorie 4; Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
STOT SE 3; H335
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einma
lige Exposition), Gefahrenkategorie 3,
Atemwegsreizung; Kann die Atemwege reizen.
STOT SE 3; H336
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einma
lige Exposition), Gefahrenkategorie 3,
betäubende Wirkungen; Kann Schläfrigkeit und Benom
menheit verursachen.
EUH066
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder r
issiger Haut führen.
 
SICHERHEITSDATENBLATT nach Verordnung (EU) 2015/830
Erstellung
16.04.2015
Überarbeitung
09.02.2017
Ersetzt Fassung vom
16.01.2017
Handelsname
TAMIYA TS Sprühfarbe (Spezial-Acryl-Harz-Sp
ray) 100 ml (TS-1 – TS-98)
Hersteller/Lieferant
DICKIE-TAMIYA Modellbau GmbH & Co
. KG, D-90765 Fürth
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Hinweise
Die Einstufungskodierungen gelten für die reinen In
haltsstoffe und geben nicht unbedingt die Einstufung
des
Gemisches an. Die Einstufung und die Kennzeichnung
des Gemisches sind in Abschnitt 2 aufgeführt.
Dieses Sicherheitsdatenblatt ist auf Grundlage der
geltenden EU-Vorschriften und deutschen Vorschriften
erstellt. Es gibt den derzeitigen Stand der Kenntni
sse wieder und ist keine vertragliche Zusicherung v
on
Qualitätseigenschaften des Produktes.
Abkürzungen
AGS
Ausschuss für Gefahrstoffe.
AGW
Arbeitsplatz-Grenzwert.
BG RCI
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemisch
e Industrie.
BGW
Biologischer Grenzwert am Arbeitsplatz.
DFG
Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommissio
n).
EU
Europäische Union.
H
Gefahr der Aufnahme durch die Haut.
LGK
Lagerklasse.
PBT
Persistent, bioakkumulierbar und toxisch.
vPvB
Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.
TRGS
Technische Regeln für Gefahrstoffe.
WGK
Wassergefährdungsklasse.
Y
Stoffe, bei denen ein Risiko der Fruchtschädigun
g bei Einhaltung des AGW un

Weitere Produktinformationen

Bestellnummer 300085019

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