Lizenzierungsgebühren der Verpackungen
Die Verpackungsverordung besagt, dass Verpackungen vom Erstinverkehrbringer bei einem Dualen System lizenziert werden müssen. Als Erstinverkehrbringer gilt derjenige, der die Verpackung mit Ware befüllt und an den Kunden abgibt.
Als Erstinverkehrbringer haben Sie folgende Möglichkeiten:
Um der Verwaltungsaufwand für Sie und uns so gering wie möglich zu halten, haben wir uns dazu entschlossen, ausschließlich lizenzierte Ware an Sie auszuliefern.
Wir als Servicehändler haben einen Rahmenvertrag mit einem Entsorgungsunternehmen abgeschlossen.
Sie betragen im Einzelnen:
Es wird also auf jeder Rechnung, die Sie von uns bekommen, für jeden zu lizenzierenden Artikel die Lizenzgebühr ausgewiesen.
Die Rechnung dient also gleichzeitig als Lizenzbescheinigung.
Sollten Sie unlizenzierte Ware benötigen, müssen Sie das bei jeder Bestellung besonders angeben mit Ihrer Vertragsnummer von Ihem gewähltem Entsorgungsunternehmen.