Batteriegesetz (BattG)

 



Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien / Altakkus

Informationen gem. § 18 Abs. 1 Batteriegesetz


Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien und Akkus, oder mit der Lieferung von Geräten die Batterien und Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß Batteriegesetz auf folgendes hinzuweisen:

Batterien /Akkus dürfen gem. Batteriegesetz nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich an einer Sammelstelle (Handel oder Kommune) zur fachgerechten Entsorgung zurück geben.
Sie können Batterien und Altakkus auch unentgeltlich iin unserer Firma abgeben, oder diese ausreichend frankiert an unsere Adresse einsenden.
Wir sind an das GRS (Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien) angeschlossen und erfüllen die gesetzlichen Vorschriften.



Bedeutung des nachfolgenden Symbols: 

Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll.
Buchstaben unterhalb der Mülltonne weisen auf die chemische Bezeichnung der in der Batterie enthalten Schadstoffe hin.


            Cd = für Cadmium     Pb = für Blei     Hg = für Quecksilber
     Cd   Pb   Hg


Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.grs-batterien.de